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Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen außerhalb der wesentlichen Vertragspflichten nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, innerhalb wesentlicher Vertragspflichten auch für einfache Fahrlässigkeit.
Unsere Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den Ersatz des typischen oder von uns vorhersehbaren Schadens. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Gesamthöhe der vereinbarten Nettojahresvergütung des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
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Soweit wir nicht selbst haften, werden wir dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abtreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.
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Stand: 15. März 2020
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Stand: 15. März 2020
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